Sicherheit & AGB
Sicherheit & AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Christian Becker GmbH
Die Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen, die im Namen von der Christian Becker GmbH, Eva Becker, Lange Straße 16 in 59519 Möhnesee durchgeführt werden.
- Abschluss des Vertrages
Mit der Bestätigung des Angebotes bietet der Kunde Christian Becker GmbH den Abschluss des Eventvertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch der Christian Becker GmbH zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird die Christian Becker GmbH dem Kunden die Bestätigung aushändigen.
- Zahlungen
Zahlungen werden gegen Rechnung abgewickelt.
In Ausnahmefällen und nach Absprache kann die Bezahlung auch vor Ort in bar erfolgen.
Fremdleistungen, die über Christian Becker GmbH gebucht werden (z.B. Planwagen) sind bei der Buchung zu 100% fällig und können nicht erstattet werden.
- Leistungen
Der Umfang der Leistungen richtet sich nach der Leistungsbeschreibungen der Programme sowie aus den Infobroschüren des Eventveranstalters. Die Leistungen werden in der Buchungsbestätigung aufgeführt.
Die Leistungen werden bei jedem Wetter durchgeführt. Nach Möglichkeit wird ein Ersatzprogramm- oder Termin vom Veranstalter angeboten. Eine Absprache ist möglich.
Die An- und Abreise ist, außer es ist ausdrücklich ausgewiesen, nicht Bestandteil des Eventvertrages. Sie fällt nicht in den Verantwortungsbereich des Veranstalters.
- Leistungsänderungen
Änderungen der Teilnehmerzahl oder Uhrzeit müssen der Christian Becker GmbH unverzüglich mitgeteilt werden.
Die genaue Personenzahl ist bis zu 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen, ansonsten gelten die bei Vertragsabschluss angegebenen Personenzahlen.
Christian Becker GmbH ist berechtigt, Programmänderungen vorzunehmen und die Veranstaltung abzusagen, soweit die Durchführung einzelner Leistungen aufgrund von unvorhergesehenen Wetterverhältnissen (Unwetterwarnung des deutschen Wetterdienstes) oder sonstigen Ereignissen die sachgemäße Durchführung der Veranstaltung nicht zulässt.
- Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Veranstaltungsleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, so werden diese Leistungen nicht von der Christian Becker GmbH erstattet. Es ist der gesamte Leistungspreis vom Kunden zu zahlen. Eine Absage des Kunden aus Wettergründen ist grundsätzlich nicht zulässig, solange nach Einschätzung von der Christian Becker GmbH eine sichere Durchführung der Veranstaltung gewährleistet ist.
Kommt es durch eigenes Verschulden des Kunden zu einer verspäteten Anreise begründet dies keinen Anspruch des Kunden auf entsprechende Verlängerung der Leistung/Veranstaltung/Aktivität. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde ein konkretes Zeitfenster gebucht hat. Christian Becker GmbH wird sich trotzdem darum bemühen, die vertraglich vereinbarte Leistung vollständig durchzuführen. Sollten hierdurch jedoch Mehrkosten entstehen, sind diese vom Kunden zu erstatten.
- Stornierung des Kunden
Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurück treten. Die Stornierung ist schriftlich zu erfolgen. Bei einem Rücktritt des Kunden entstehen die folgenden Stornokosten:
Bis 30 Tage vor der Veranstaltung 10% Stornokosten
Bis 7 Tage vor der Veranstaltung 40% Stornokosten
Bis 1 Tag vor der Veranstaltung 70% Stornokosten
Am Veranstaltungstag 100% Stornokosten
- Gewährleistung
1.a) Abhilfe
Wird die Veranstaltung nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Christian Becker GmbH kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Christian Becker GmbH kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird.
1.b) Minderung des Preises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Veranstaltung kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Preises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Kunde schuldhaft unterlässt, den Mangel vor Ort anzuzeigen.
1.c) Kündigung des Vertrages
Wird eine Veranstaltung infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Christian Becker GmbH innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Vertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Veranstaltung infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Veranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Christian Becker GmbH verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Der Kunde schuldet Christian Becker GmbH den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen anteiligen Preis, es sei denn, dass die in Anspruch genommenen Leistungen für ihn ohne Interesse waren.
1.d) Schadensersatz
Der Kunde kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Veranstaltung beruht auf einem Umstand, den die Christian Becker GmbH nicht zu vertreten hat. Die Höhe ist dabei auf den vorher festgelegten Preis des Vertrages beschränkt, solange der Schaden weder fahrlässig noch vorsätzlich durch die Christian Becker GmbH herbeigeführt wurde.
- Teilnahmebedingungen/Haftung
Die Teilnahme an den Sportveranstaltungen geschieht auf eigene Gefahr.
Alle Teamleiter sind in den Sportsektionen geschult und bestens mit den Gegebenheiten vertraut. Für Unfälle oder Schäden die auf das Verschulden von der Christian Becker GmbH zurück zu führen sind, besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung. Bitte beachten Sie, dass Alkoholgenuss das Unfallrisiko wesentlich erhöht und zum Ausschluss der Teilnahme an den Veranstaltungen führen kann. Bitte informieren Sie auch die restlichen Teilnehmer Ihrer Gruppe über die Teilnahmebedingungen.
- Gerichtsstand
Der Teilnehmer kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Veranstalters gegen den Teilnehmer bzw. Vertragspartner ist der Wohnsitz des Teilnehmers bzw. Vertragspartner maßgebend. Richtet sich die Klage gegen Kaufleute, juristische Personen oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist als Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters vereinbart.
- Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
- Haftungshinweis
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- Veranstalter
Christian Becker GmbH
Eva Becker
Lange Straße 16
59519 Möhnesee
Telefon: 02925-2011
Mobil: 0173-5715813
E-Mail: info@becker-moehnesee.de
Amtsgericht Arnsberg: HRB 5443
Umsatzsteuer-ID: DE 12 66 37 63 4
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- Einzigartige Erlebnisse
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- Professionelle Organisation
- Erstklassiger Service
- Tel.: 02925/ 20 11
- Lange Straße 16
- 59519 Möhnesee-Ellingsen
- info@becker-moehnesee.de
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